Die Juristische Fakultät Göttingen bietet hervorragende Bedingungen für eine Promotion in den Rechtswissenschaften. Unsere Forschungsschwerpunkte decken ein breites Spektrum juristischer Disziplinen ab und bieten Promovierenden die Möglichkeit, an drängenden rechtlichen Fragen unserer Zeit zu arbeiten.

Das Promotionsverfahren wird durch erfahrene Betreuer:innen begleitet. Ergänzend bietet die Fakultät strukturierte Förder- und Vernetzungsangebote für alle Promovierenden.

Promotion an der Juristischen Fakultät Göttingen

Voraussetzungen


Juristischer Abschluss mit Prädikat

Erste Juristische Prüfung oder gleichwertiger ausländischer Abschluss, in der Regel mit mindestens „vollbefriedigend"
(9 Punkte) oder einer gleichwertigen Note.

Betreuungszusage

Schriftliche Zusage eines Mitglieds des Lehrkörpers der Juristischen Fakultät Göttingen.

Sprachkenntnisse

Je nach Sprache der Dissertation: Sehr gute Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache.

Antrag auf Annahme


Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in erfolgt über ein Online-Formular. Bitte wählen Sie das für Sie zutreffende Verfahren:

2 Prüfung der Zugangsbedingungen
Bedingungen erfüllt

Der Antrag wird genehmigt und Sie werden als Doktorand:in angenommen.

Bedingungen nicht erfüllt

Der Antrag wird mit Anmerkung zurückgeschickt. Gegebenenfalls ist ein Ausnahmeantrag erforderlich.

3 Ausnahmeantrag an den Promotionsausschuss (falls nötig)

Folgende Ausnahmegenehmigungen sind in der Promotionsordnung vorgesehen:

Kontakt


Zentrale Beratung Ulrike Hennemuth Allgemeine Beratung zum Promotionsverfahren, Zulassungsvoraussetzungen und Antragsstellung. Erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Promotion.
Promovierendenvertretung Julius Nippert Interessenvertretung und Vernetzung der Promovierenden. ✉ juliuschristoph.nippert@jura.uni-goettingen.de Nach Vereinbarung