Juristische Fakultät Göttingen
Promotion in den
Rechtswissenschaften.
Die Juristische Fakultät Göttingen bietet hervorragende Bedingungen für eine Promotion in den Rechtswissenschaften. Unsere Forschungsschwerpunkte decken ein breites Spektrum juristischer Disziplinen ab und bieten Promovierenden die Möglichkeit, an drängenden rechtlichen Fragen unserer Zeit zu arbeiten.
Das Promotionsverfahren wird durch erfahrene Betreuer:innen begleitet. Ergänzend bietet die Fakultät strukturierte Förder- und Vernetzungsangebote für alle Promovierenden.
Voraussetzungen
Erste Juristische Prüfung oder gleichwertiger ausländischer
Abschluss, in der Regel mit mindestens „vollbefriedigend"
(9 Punkte) oder einer gleichwertigen Note.
Schriftliche Zusage eines Mitglieds des Lehrkörpers der Juristischen Fakultät Göttingen.
Je nach Sprache der Dissertation: Sehr gute Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache.
Antrag auf Annahme
Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in erfolgt über ein Online-Formular. Bitte wählen Sie das für Sie zutreffende Verfahren:
Der Antrag wird genehmigt und Sie werden als Doktorand:in angenommen.
Der Antrag wird mit Anmerkung zurückgeschickt. Gegebenenfalls ist ein Ausnahmeantrag erforderlich.
Folgende Ausnahmegenehmigungen sind in der Promotionsordnung vorgesehen:
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