Hinweise zu den Learning Agreements:

ACHTUNG! Neues Verfahren ab April 2026 (work-in-progress)
1. Überlegen Sie (Flexnow/IPS2/Infoheft), welche Module Ihnen in Göttingen noch fehlen.
2. Suchen Sie sich interessante Module/Veranstaltungen an der Gastuniversität:
2a. Machen Sie Vorschläge, für welche noch benötigten Göttinger Module diese Auslandscredits anerkannt werden könnten. Beachten Sie die Hinweise zu den jeweiligen Umrechnungen und ggf. Doppelungen von Credits oder +/-Regel unter: https://www.uni-goettingen.de/de/414005.html
2b. Interessante Veranstaltungen, die nicht ins Göttinger „Schema“ passen, können als freie Anerkennungen in die Schlüsselkompetenzen mit den Credits und Titeln der Gastuni.
3. Schicken Sie eine tabellarische Übersicht oder einen ersten Entwurf des Learning Agreements (insbesondere Erasmus) an studium.soziologie@uni-goettingen.de . Tragen Sie bitte als Kontakt ein:
Dr. Ina Alber-Armenat – Study Programme Coordinator – studium.soziologie@uni-goettingen.de
4. Wenn die Vorschläge ok sind, beantworte ich Ihnen die E-Mail positiv. Sollten sich Fragen nicht auf dem E-Mail-Wege klären lassen, bitte ich Sie, sich in die Sprechstunde einzutragen (via stud.ip).
5. Wenn alles passt, können Sie das Online_Learning_Agreement ausfüllen.
6. Für alle nicht-soziologischen Module bitte die entsprechenden Fachberatungen/Anerkennungsbeauftragten kontaktieren,
7. Das Learning Agreement ist ein guter Plan, aber nach der Ankunft im Gastland ändert sich meistens etwas, bis spätestens 5 Wochen nach Start müssen die revised learning agreements vorliegen.
8. Viel Spaß beim Auslandsstudium!