Frequently Asked Questions
Fragen Moot generell
Braucht man zwingend einen Teampartner?
Ja und nein. An der schriftlichen Phase können Sie auch allein teilnehmen. Für die mündlichen Verhandlungen brauchen Sie dann aber eine*n Teampartner*in.
Zählt der Moot genauso wie eine normale Hausarbeit?
Ja. Der Moot (genauer: die Klageschrift bzw. die Klageerwiderung) werden als Hausarbeit im Bürgerlichen Recht i.S.d. § 15 S. 1 Nr. 1 ZwPrO gewertet.
Muss man an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Als Hausarbeit i.S.d. Zwischenprüfung genügt die Anfertigung des Schriftsatzes. Wer an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und die erste Runde übersteht, erhält einen Schlüsselqualifikationsschein - und gewinnt vor allem eine Menge Erfahrung im mündlichen Vortragen!
In welchem Rechtsgebiet spielt der Moot?
Der Moot gilt als Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen Recht. Dementsprechend behandelt der Moot Rechtsfragen aus dem Grundkurs Zivilrecht (I und II), also dieselben Themenbereiche, die auch Gegenstand einer „normalen“ Hausarbeit sein können.
Findet der Moot auf Deutsch oder auf Englisch statt?
Auf Deutsch.
Fragen zur Schriftsatzphase
Wie meldet man sich bei FlexNow an?
Letztlich (fast) genauso wie für die herkömmliche Hausarbeit: "Jura - Zwischenprüfung" --- "Hausarbeiten – Wahlpflichtblock II" --- "S.RW.9113HA: Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen Recht". Diesen Eintrag anklicken, dann herunterscrollen und „Prüfung: Georg-August-Moot – schriftliche Leistung […]“ auswählen, Prof. Dr. Bach als Prüfer auswählen und dann die Prüfung in den Warenkorb legen.
Woher weiß man, wie eine Klageschrift bzw. -erwiderung aussehen muss?
Die Teilnahme am Moot ist für alle Teilnehmer ein Sprung ins kalte Wasser. Weder das parteiische Argumentieren ist bis dato im Studium gelehrt (geschweige denn: geübt) worden, noch sind die Formalia bekannt, die bei Klageschrift und -erwiderung eingehalten werden müssen (oder zumindest üblicherweise eingehalten werden). Aus diesem Grund finden finden Sie bei den Materialien es ein Merkblatt , das sowohl Aufbaumuster als auch entsprechende Erläuterungen enthält. Außerdem können Sie sich die beiden Gewinnerschriftsätze des letzten Jahres zum Vorbild nehmen. Wichtig: Bei der Bewertung führt die Einhaltung der Formalia zu einem Bonus, die Nichteinhaltung wird jedoch nicht negativ berücksichtigt.
Nach welchen Kriterien werden die Schriftsätze bewertet?
Bei der Bewertung werden sowohl inhaltliche als auch stilistische Aspekte berücksichtigt. Wichtig: Wie im echten Leben kann es vorkommen, dass der Fall für den Kläger günstiger liegt als für den Beklagten – oder umgekehrt. Für die Bewertung der Schriftsätze kommt es darauf selbstverständlich nicht an. Bewertet wird, was der oder die Einzelne aus den gegebenen Möglichkeiten gemacht hat. Es wird sichergestellt, dass der „leichtere“ Schriftsatz nicht besser (aber natürlich auch nicht schlechter) bewertet wird als der „schwerere“.
Muss sich die Klageerwiderung inhaltlich auf die Klageschrift des Teampartners beziehen?
Eine so verfasste Klageerwiderung ist natürlich besonders realitätsnah. Ausführungen in der Klageerwiderung, die einen inhaltlichen Bezug zur Klageschrift des Teampartners aufweisen, weil sie dessen Argumente aufgreifen und entkräften, können deshalb in der Bewertung besonders positiv berücksichtigt werden. Ausdrücklich verlangt wird das im Rahmen des Moots aber nicht. Es führt also nicht etwa zu einem Punktabzug, wenn die Klageerwiderung nicht konkret Bezug auf die „zugehörige“ Klageschrift nimmt, sondern nur generell (potentielle) Gegenargumente aufgreift und entkräftet.
Darf ich als Kläger auch mit dem Inhalt aus den Anlagen des Beklagten argumentieren und umgekehrt?
Selbstverständlich darf jede Seite alle in der Akte angeführten Analgen in Ihrem Schriftsatz verwerten und aus allen Anlagen (eigene) Argumente ziehen. Bitte behalten Sie die ursprüngliche Bezeichnung der Anlagen (also K1, K2, … bzw. B1, B2, …) dennoch bei.
Dürfen Quellen zu tatsächlichen Aspekten des Falles herangezogen werden ?
Ja, sehr gerne! Aber denken Sie daran, dass Sie die Parteien nur fiktiv vertreten, und sehen Sie dementsprechend bitte von einer Kontaktaufnahme ab!
Sollen die Anhänge zusammen mit dem Schriftsatz abgegeben werden?
In der Praxis würden alle Dokumente, auf die im Schriftsatz Bezug genommen wird, selbstverständlich an den Schriftsatz angehängt werden. Für den Moot hängen sie bitte nur solche Dokumente an, die nicht öffentlich zugänglich sind - und auch diese bitte nur in angemessenem Umfang. Bei Dokumenten, die im Internet frei verfügbar sind, genügt die Angabe der URL (und am besten deren Verlinkung). Text aus Büchern müssen nicht als Ahang angefügt werden.
Ist ein Literaturverzeichnis erforderlich?
In der Tat ist ein Literaturverzeichnis in der Praxis unüblich; die Literaturnachweise werden bereits im Text vollständig angegeben. Für den Moot können Sie das auch so machen. Sie können aber auch gerne im Text eine Kurzform wählen und dann ein Literaturverzeichnis mit den vollständigen Angaben anfügen – am besten einfach als „Anlage“ zum Schriftsatz. Bei "unjuristischen" Internetquellen (RKI-Berichte, Zeitungsartikel o.ä.) sollte zusätzlich eine URL angegeben (und am besten verlinkt) werden.
Muss gegliedert werden und ist ein Inhaltsverzeichnis erforderlich?
Nein, erforderlich ist beides nicht. Eine gewisse Untergliederung des Textes ist aber sicher der Übersichtlichkeit zuträglich. In der Praxis ist es bei (sehr) langen Klageschriften bzw. -erwiderungen zumindest nicht unüblich, ein knappes Inhaltsverzeichnis in den Schriftsatz einzubauen (allerdings keinesfalls vor das Rubrum).
Fragen zu den mündlichen Verhandlungen
Muss ich mich nochmal bei FlexNow anmelden?
Ja! Für die Schlüsselqualifikation müssen Sie sich gesondert bei FlexNow anmelden, weil es sich um eine eigenständige Prüfungsleistung handelt.
Wie läuft die mündliche Phase grob ab?
Geplant ist zunächst eine Gruppenphase, bei der Sie einmal den Kläger und einmal den Beklagten vertreten. Die besten Teams kommen dann in ein K.O.-System weiter.
Gibt es einen Dresscode für die mündlichen Verhandlungen?
Nein, Sie dürfen anziehen, was Sie wollen. Wer weder over- noch underdressed sein möchte, dem sei "business casual" empfohlen.
Was kann ich in die mündlichen Verhandlungen mitbringen?
Sie können alle Unterlagen mitnehmen, die Sie selbst für Ihren Vortrag benötigen. Beachten sollten Sie nur, dass für viele Richter:innen auch das möglichst freie Sprechen ein Bewertungskriterium sein wird. Empfehlenswert ist es außerdem, Material für Notizen (insb. für die Reaktion auf die Gegenseite) sowie Wasser oder Ähnliches mitzunehmen.
Sind Zuschauer erlaubt?
Natürlich ist es ein nachvollziehbares Anliegen, Freundinnen oder Freunde zur Verhandlung mitzubringen, allerdings sind die meisten Räumlichkeiten nicht für Zuschauer:innen geeignet und das jeweils andere Team soll nicht durch nicht selbst ausgewählte Zuschauer:innen verunsichert werden.
Öffentlich sind aber alle Verhandlungen der KO-Runden, wenn sie im Gerichtslabor stattfinden.
Wie läuft eine einzelne Verhandlungsrunde ab?
Eingeplant sind insg. 60 Minuten, also ca. 30 Minuten Redezeit pro Team. Die konkrete Aufteilung ist den Richter:innen frei überlassen. Bereiten Sie sich also darauf vor, dass Sie durch Fragen von Ihrem geplanten Vortrag weggeführt werden und das Rederecht zwischen den Seiten hin- und herwechselt!
Müssen wir zu Beginn unsere Plädoyers einen Antrag stellen?
An sich müsste der Klageantrag tatsächlich in der mündlichen Verhandlung noch einmal gestellt werden. Im Moot wird das von Ihnen aber nicht erwartet (verboten ist es aber natürlich nicht). In der Praxis passiert das übrigens ganz formlos: Der Richter fragt kurz beide Parteien, ob sie die Anträge aus den Schriftsätzen stellen; die Parteien nicken – fertig.
Müssen wir in den mündlichen Verhandlungen die Tatsachen noch einmal erläutern?
Ob und in welchem Umfang Sie die Tatsachen erläutern, bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass das Gericht die Akte kennt. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, auf den einen oder anderen Umstand noch einmal gesondert hinzuweisen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann richten Sie sie an georg-august-moot@jura.uni-goettingen.de