GRK-Planer: FORTSETZUNG eines Graduiertenkollegs
Es besteht die Möglichkeit, für Ihr Graduiertenkolleg (GRK) einen Antrag für eine zweite Förderperiode (Fortsetzungsantrag) bei der DFG vorzulegen. Der Fortsetzungsantrag ist spätestens zwölf Monate vor dem Ende der ersten Förderphase bei der DFG-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist für Ihr GRK entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Bei Fortsetzungsanträgen unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen und stimmen einen auf Ihr GRK bezogenen, individuellen Zeitplan gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab. Der Planer bietet lediglich eine erste Orientierung.
| Ende erste Förderperiode | |
| Begutachtung und Entscheidung II (Fortsetzungsantrag) | |
| Information und Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer (fortlaufend) | |
| Ausarbeitung des Fortsetzungsantrags | |
| Einreichung des Fortsetzungsantrags bei der Forschungskommission |
|
| Diskussion des Fortsetzungsantrags in der Forschungskommission |
|
| Kurzvorstellung des Fortsetzungsantrags im Senat | |
| Einreichung des Fortsetzungsantrags bei der DFG | |
| Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG | |
| Entscheidung durch die DFG | |
| Schriftlicher DFG-Bescheid | |
| Zweite Förderperiode |