In publica commoda

GRK-Planer: FORTSETZUNG eines Graduiertenkollegs

Es besteht die Möglichkeit, für Ihr Graduiertenkolleg (GRK) einen Antrag für eine zweite Förderperiode (Fortsetzungsantrag) bei der DFG vorzulegen. Der Fortsetzungsantrag ist spätestens zwölf Monate vor dem Ende der ersten Förderphase bei der DFG-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist für Ihr GRK entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Bei Fortsetzungsanträgen unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen und stimmen einen auf Ihr GRK bezogenen, individuellen Zeitplan gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab. Der Planer bietet lediglich eine erste Orientierung.

Ende erste Förderperiode  
   
Begutachtung und Entscheidung II (Fortsetzungsantrag)  
Information und Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer (fortlaufend)
Ausarbeitung des Fortsetzungsantrags
Einreichung des Fortsetzungsantrags
bei der Forschungskommission
Diskussion des Fortsetzungsantrags
in der Forschungskommission
Kurzvorstellung des Fortsetzungsantrags im Senat
Einreichung des Fortsetzungsantrags bei der DFG
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG
Entscheidung durch die DFG
Schriftlicher DFG-Bescheid
   
Zweite Förderperiode